schwedisches recht

Wer aus Schweden kommt oder nach Schweden will, ist bei uns an der richtigen Adresse. Seit über 20 Jahren sind die Rechtsbeziehungen zwischen Deutschland und Schweden eine Spezialität unseres Anwaltsbüros.

Selbstverständlich korrespondieren wir auch in schwedischer Sprache.

Wirtschaftsrecht: Wir beraten zahlreiche schwedische Unternehmen in Deutschland, wir unterstützen bei der Markterschließung, begleiten Unternehmenskäufe und Fusionen, übernehmen die Gründung von Tochtergesellschaften und deren laufende Beratung, vertreten und beraten auch bei allen sonstigen Investitionen wie z.B. im Immobilienbereich.

Privatrecht: Wir beraten auch deutsche und schwedische Privatpersonen in vermögensrechtlichen und familienrechtlichen Fragen, speziell in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts, übernehmen Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen.

Steuerrecht: Wir beraten unter anderem bei Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere des Deutsch-Schwedischen Doppelbesteuerungs-abkommens, bei der Entsendung von deutschen wie auch schwedischen Mitarbeitern, bei Fragen der grenzüberschreitenden Verrechnungspreise, bei der Besteuerung von Beteiligungsgesellschaften sowie bei erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Fragen.