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SCHWEDISCHES RECHT

Seit über 20 Jahren sind die Rechtsbeziehungen zwischen Deutschland und Schweden eine Spezialität unseres Anwaltsbüros.

 

Wirtschaftsrecht: Wir beraten zahlreiche schwedische Unternehmen in Deutschland, wir unterstützen bei der Markterschließung, begleiten Unternehmenskäufe und Fusionen, übernehmen die Gründung von Tochtergesellschaften und deren laufende Beratung, vertreten und beraten auch bei allen sonstigen Investitionen wie z.B. im Immobilienbereich.

 

Privatrecht: Wir beraten auch deutsche und schwedische Privatpersonen in vermögensrechtlichen und familienrechtlichen Fragen, speziell in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts, übernehmen Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen.

 

Steuerrecht: Wir beraten unter anderem bei Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere des Deutsch-Schwedischen Doppelbesteuerungs-abkommens, bei der Entsendung von deutschen wie auch schwedischen Mitarbeitern, bei Fragen der grenzüberschreitenden Verrechnungspreise, bei der Besteuerung von Beteiligungsgesellschaften sowie bei erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Fragen.

Netzwerk: Über viele Jahre gewachsene Beziehungen zu Anwaltsfirmen und Beratern in Schweden, stehen unserer Mandanten, insbesondere wenn die Interessen deutscher Unternehmen oder Privatpersonen in Schweden oder anderen skandinavischen Ländern zu vertreten und zu wahren sind zur Verfügung. Wir übernehmen dabei die Begleitung und Koordination.

Anwalt Advokat München
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